Brandschutzanforderungen an Krankenhausböden

Brandschutzanforderungen an Krankenhausböden

Welche Brandschutzanforderungen gibt es für Krankenhäuser?

Gerade im Gesundheitswesen kommt den Brandschutzanforderungen hohe Bedeutung zu, denn die Sicherheit von Patienten, Besuchern und Mitarbeitern steht im Krankenhaus an erster Stelle. Dies gilt für alle Personen, die sich in Krankenhäusern aufhalten, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz und die Sicherheit im Brandfall. Das richtige Brandschutz-Management und ein umfassendes Brandschutzkonzept ist hier das A und O.

Maßgebend für die Brandschutzregelungen im Krankenhaus ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO). In einigen Bundesländern gibt es auch Sonderregelungen, da Krankenhäuser zum Bereich der „Sonderbauten“ gehören.

Welche besondere Anforderungen für bestimmte Räumlichkeiten und Aktivitäten gibt es?

Für spezielle Räume gelten unabhängig von der Brandklasse des Gebäudes zusätzliche Anforderungen. Bodenbeläge müssen in allgemein zugänglichen Fluren mindestens schwer entflammbar, in Treppenräumen, Laboratorien und ähnlichen Räumen nicht brennbar sein. Zudem müssen sie gleitsicher, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein (Krankenhaus-Bauverordnung § 17).

Brandeigenschaften von Boden- und Wandflächen

Die brandschutztechnische Einstufung von Baustoffen und Bauteilen ist auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501 geregelt.

Klassifizierung des Brandverhaltens von Bodenbelägen nach DIN EN 13501-1:

  • Nicht brennbar: A1fl , A2fl-s1
  • Schwer entflammbar: Bfl-s1, Bfl-s2, Cfl-s1, Cfl-s2
  • Normal entflammbar: Dfl-s1; Dfl-s2, Efl
  • Leicht entflammbar: Ffl

Tarkett Bodenbeläge für den Einsatz im Krankenhaus

Folgende Tarkett Bodenbeläge sind in Hinblick auf die Erfüllung der DIN EN 13501 für den Einsatz im Krankenhaus geeignet:

Tarkett iQ Bodenbeläge

Tarkett Linoleum

Tarkett Homogene Bodenbeläge

Tarkett Heterogene Bodenbeläge